1. Name und Sitz

1.1. Der Verein führt den Namen "Die Freunde der Kunstsammlungen Chemnitz e.V." und hat seinen Sitz in Chemnitz.

1.2. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

 

2. Zweck

2.1. Der Verein bezweckt

a) die Unterstützung der Arbeit der Kunstsammlungen Chemnitz

b) die Förderung der Sammlungen der Kunstsammlungen Chemnitz durch Ankauf von Kunstwerken und in sonstiger Weise

c) die Förderung des Verständnisses für die Kunst.

2.2. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

3. Gemeinnützigkeit

3.1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3.3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Chemnitz, die es unmittelbar und ausschließlich für die Kunstsammlungen Chemnitz und nachrangig für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

4. Mitgliedschaft

4.1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.

4.2. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet.

4.3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.

 

5. Beiträge und sonstige Pflichten

Höhe der Beiträge und Pflichten werden in einer Beitragsordnung festgelegt.

 

6. Organe und Einrichtungen

Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.

 

7. Vorstand

7.1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden des Vorstandes, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister.

7.2. Weitere Mitglieder, Amtsträger und Schriftführer können bei Bedarf gewählt werden.

7.3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden des Vorstandes, den Stellvertreter und den Schatzmeister, und zwar von jedem allein, vertreten.

7.4. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren. Der Vorstand bleibt jedoch nach Ablauf der Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

7.5. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

7.6. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er kann gegen Entgelt tätige Mitarbeiter bestellen.

 

8. Mitgliederversammlung

8.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über die Beitragsordnung, die Entlastung des Vorstandes und über Satzungsänderungen. Sie findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Diese kann in Präsenz oder digital durchgeführt werden.

8.2. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen in Textform (auch elektronisch) unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

8.3. Das Protokoll über die Versammlung ist von einem Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen.

8.4. Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.

 

9. Auflösung

Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

 

Stand 12.03.2024

Die Freunde der Kunstsammlungen Chemnitz e.V.

Käthe-Kollwitz-Straße 7. 09111 Chemnitz

0371 . 66 60 593

 

 

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